Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft für Datenkommunikation und Computersysteme mbH (D & C) Schmalkalden

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten Kaufleuten gegenüber auch für alle künftigen Geschäfts-beziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

II. Angebot und Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind hinsichtlich Preisen, Lieferterminen und sonstigem Inhalt freibleibend.
2. Bei Abschlüssen, deren Erfüllung in mehreren Lieferungen erfolgt, gilt jedes Geschäft als besonderes Geschäft.
3. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, soweit damit keine objektive Verschlechterung unserer Leistung verbunden ist.
4. In Beschreibungen zu Software enthaltene Merkmale sind keine zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne, sondern der Versuch, Funktionen transparent darzustellen.

III. Preise und Zahlung
1. Angebotene Preise sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung schriftlich zugesagt worden sind. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro ohne Mehrwertsteuer ab unserem Lager ausschließlich Versand und Verpackung, wenn nicht anders angegeben.
2. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen alle Zahlungen bar oder Überweisung sofort nach Rechnungsdatum. Skonto wird nicht gewährt. Die Hereinnahme von Wechsel ist ausgeschlossen.
3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
4. Der Kunde kann gegenüber unseren Ansprüchen mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (entsprechend Punkt V.) wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
6. Werden beim Käufer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, wird das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder hat der Käufer seine Zahlungen eingestellt, so werden etwaige Zahlungszielvereinbarungen hinfällig. Wir können dann Erfüllung verlangen, aber auch den Rücktritt von dem mit dem Käufer geschlossenen Verträgen erklären und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

IV. Lieferung und Versand
1. Wir sind bemüht, angegebene Lieferfristen einzuhalten, diese sind jedoch unverbindlich.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Frist angemessen zu verschieben.
3. Wird ein verbindlich vereinbarter Liefertermin überschritten, so hat uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu setzen mit der Androhung, dass er die Leistung nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist ablehne. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.
4. Wenn wir berechtigt sind, vom Vertrag zurückzutreten und von diesem Recht Gebrauch machen, können wir für anfallende Kosten eine Schadenersatzzahlung von 20 % des Kaufpreises verlangen, ohne den Schaden im einzelnen zu spezifizieren.
5. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Kosten und Gefahr des Käufers.
6. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist und zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
7. Der Käufer ist verpflichtet, Transportschäden unverzüglich bei uns oder dem Spediteur anzuzeigen.
8. Wir haften für keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter.
9. Da der Käufer bei Software lediglich das Nutzungsrecht erwirbt, sind die Lizenz-bedingungen des Herstellers nach dem Öffnen der Verpackung bzw. bei Benutzung für den Käufer rechtsverbindlich gültig. Der Käufer ist verpflichtet, sich über die jeweiligen Lizenzbe-dingungen zu informieren.

V. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung bis zur endgültigen Einlösung von Schecks sowie bis zur Unwiderruflichkeit von Lastschriften unser Eigentum, auch wenn sie verarbeitet eingebaut wurden. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter dem verlängerten Eigentumsvorbehalt.
2. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nicht veräußern oder anderweitig darüber verfügen.
3. Kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug bzw. lehnt er die Abnahme der zu liefernden Ware ab, so sind wir unter Setzung einer Frist von 14 Tagen mit Ablehnungs-androhung berechtigt, nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind berechtigt, als pauschalen Schadenersatz einen Betrag in Höhe von 20 % des Kaufpreises, soweit der Schaden höher ist, den entsprechenden Betrag zu verlangen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Fristsetzung auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. Wir sind nach Wahl auch berechtigt, nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohungen von wenigstens 2 Wochen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und in dessen Rahmen zur teilweisen Befriedigung unserer Ansprüche die Vorbehaltsware zurück-zunehmen und bestmöglich zu verwerten.
VI. Beanstandungen und Gewährleistung
1. Etwaige Mängel der Lieferung hat der Käufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware uns schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel, dass heißt solche, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort feststellbar sind, sind unverzüglich nach Aufdeckung zu rügen.
2. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Ware, obwohl der Mangel vom Kunden entdeckt worden ist, nicht rechtzeitig angezeigt wird oder weiterveräußert oder in Bearbeitung oder in Gebrauch genommen worden ist. Gleiches gilt, wenn aufgetretene Mängel durch Bedienungsfehler entstanden sind oder durch unsachgemäße Lagerung oder Benutzung der Ware oder nicht den Originalspezifikationen entsprechende Verbrauchs- materialien verwendet wurden bzw. wenn von uns nicht autorisierte Personen Reparaturen oder irgendwelche Veränderungen vorgenommen haben.
3. Verschleißerscheinungen lösen keine Gewährleistung aus.
4. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Datenverlust oder sonstigen Folgeschäden. Für die betrieblich angemessene Datensicherung ist der Kunde verantwortlich. 5. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte mangelhaft sind, ist das schadhafte Teil oder Gerät zur Reparatur frei an uns zu schicken. Im Ausnahmefall hat der Käufer das schadhafte Teil oder Gerät bereitzuhalten, wenn von uns ein Mitarbeiter zwecks Reparatur zum Käufer geschickt wird.
6. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz-lieferung. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Wir sind berechtigt aber nicht verpflichtet für die Dauer von Reparaturen Ersatzgeräte zu stellen.
8. Für den Fall der Wandlung ist der Käufer verpflichtet, uns für jeden Monat der Benutzung ein Entgelt von 3 % des Kaufpreises zu erstatten. Als Benutzung gilt der Zeitraum, in dem sich das Gerät nicht zur Nachbesserung bei uns befunden hat.
9. Die Gewährleistungsfristen für jedes einzelne Produkt sind dem Angebot oder aktuellen Preislisten zu entnehmen. Die Gewährleistung beginnt ab Auslieferung vom Abgangsort der Ware. Durch Gewährleistungsfälle treten keine neuen Gewährfristen in Lauf. Soweit nichts anderweitiges vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Fristen.
10. Die Gewährleistungsverpflichtungen bzw. Beschränkungen der Hersteller/Vorlieferanten bzw. Lizenzgeber (Lizenzbedingungen) stehen über den Gewährleistungsbedingungen der Firma D & C. Der Kunde hat sich eigenverantwortlich zu informieren.
VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für sonstige Abwicklungen Schmalkalden.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Schmalkalden.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
VIII. Teilnichtigkeit Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte, wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.
IX. Kundendaten Eine Speicherung der kundenbezogenen Daten gilt als vereinbart.

Über uns

In jedem Unternehmen befinden sich die Geschäftsprozesse in einem ständigen Wandel.

Das trifft sowohl auf Standardabläufe als auch auf die komplexen Prozesse zu, die die Kernkompetenz eines Unternehmens bilden.  

Ihre Effektivität, Funktionalität und Stabilität bestimmen über den wirtschaftlichen Erfolg und sind daher ständig auf den Prüfstand zu stellen.

Die eingesetzten IT-Systeme müssen deshalb flexibel anpassbar sein.

Wir können Sie von der Anforderungsanalyse über die Planung, Dimensionierung und Gestaltung der Hard- und Softwarelösungen bis zu deren konkreten Realisierung individuell unterstützen. Unser Service beinhaltet auch die laufende Betreuung eingeführter Lösungen.

Unsere Fachbereiche sind so gewählt und aufeinander abgestimmt, dass wir Ihnen umfangreiche IT-Dienstleistungen aus einer Hand bieten können.

  • 2020
    Sage Silver Partner

  • 2015
    Microsoft Exchange Certified


  • 2014
    Securepoint-Zertifikat Gold Level

  • 2013
    AVM Solution Partner

  • 2010
    Kaspersky Accredited Reseller

  • 2009
    Zertifizierter Microsoft Gold Partner

  • 2008
    Autorisierter Wortmann Partner

  • 2006
    Einsatz von professionelle IP-Kameralösungen


  • 2004
    Projekte zur standortübergreifenden Vernetzung von Fertigungsstätten und für Unternehmensverbunde werden realisiert. Die "Cloud" beginnt Formen anzunehmen.

    Autorisierter Sage-Fachhändler für Handwerkscenter, Classic Line und Office Line

  • 2002
    Es werden erste Softwarelösungen für individuelle Kundenanforderungen vor allem für Fertigungsunternehmen entwickelt.

    HP Partner

  • 1998
    Vierzehn festangestellte Mitarbeiter

    Tobit autorisiert D&C als Vertriebspartner für
    die Kommunikationssoftware David

  • 1992
    Kompetenzpartner für Service und Vertrieb der ERP (PPS) Software infra:NET (damals Madras). Eine Lösung für Fertigungsunternehmen.

  • 1991
    Autorisierung als Kompetenzcenter für Wirtschaft und Handwerk(damals KHK-Software)

    Erstes von Novell zertifiziertes Systemhaus in Thüringen(Netzwerksoftware).

  • 1990
    Die Gesellschaft für Datenkommunikation und Computersysteme mbH (DuC) Schmalkalden wurde im Juli 1990 von drei Spezialisten aus der Industrie-EDV gegründet und startet mit fünf Mitarbeiter.
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